Spielregeln

Damit die vielen Zahnräder der Musikschule Stans reibungslos funktionieren, sind an dieser Stelle allgemeine Informationen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Die vollständigen Richtlinien sind nachzulesen im Musikschulreglement und den Allgemeinen Bestimmungen der Musikschule Stans.

 

Absenzen

Die Musikschule

  • geht mit den finanziellen Ressourcen haushälterisch um
  • fördert die Ernsthaftigkeit des Musizierens
  • lässt möglichst wenig Lektionen ausfallen
  • hält den Unterricht wenn immer möglich ab

Die Schülerinnen und Schüler

  • sind zum Besuch der Lektion verpflichtet
  • lassen nur in begründeteten und nachvollziehbaren Fällen die Lektion ausfallen
  • melden die Absenz der Lehrperson vorher möglichst frühzeitig
  • sind angehalten, von der durch die Lehrperson angebotenen Nachholmöglichkeiten und Alternativprogrammen Gebrauch zu machen

Die Lehrpersonen

  • orientieren ihre Schülerinnen und Schüler bei unumgänglichem Ausfall oder Verschiebung der Lektion möglichst frühzeitig
  • vereinbaren bei Verschiebung der Lektion möglichst bald eine Nachhollektion
  • informieren ihre Schülerinnen und Schüler über den möglichen Abtausch von Lektionen gemäss ihrem Stundenplan und ihrer Klassenliste
  • bieten bei Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler infolge Unfall nach Möglichkeit ein alternatives Programm an
  • fragen bei unentschuldigten Absenzen bei ihren Schülerinnen und Schülern nach

Nachholpflicht

In folgenden Fällen besteht für die Musiklehrpersonen keine Nachholpflicht:

  • öffentlicher Feiertag
  • Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Militär- oder Zivilschutz der Lehrperson
  • Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler infolge Krankheit oder Unfall
  • unentschuldigte Absenz der Schülerinnen und Schüler
  • Schullager sowie weitere den Musikunterricht tangierende schulische Anlässe
  • schulinterne Konferenzen

An- und Abmeldung

  • An- und Abmeldeschluss: 31. Mai
  • Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr
  • Erfolgt keine Abmeldung, wird der Musikunterricht automatisch um ein Jahr verlängert
  • Wird ein anderer Musikunterricht besucht, ist für das bisher belegte Fach eine Abmeldung und für das neue Fach eine Anmeldung erforderlich.

Beginn des Einzelunterrichtes

 Der Beginn erfolgt in der Regel zwischen der 2. und 4. Primarklasse und nach einer Eignungsabklärung. Entwicklungen sind unterschiedlich, an erster Stelle steht der eigene Wunsch und die Motivation, ein Instrument zu spielen. Eine gute Vorbildung erleichtert den Einstieg in den Unterricht. Wir empfehlen dazu 1 - 2 Jahre Elementarunterricht in den Fächern Blockflöte, Xylophon oder Kinderchor.

Bei einer Anmeldung für erstmaligen Unterricht bitten wir Sie, mit dem Musikschulleiter für ein kurzes Gespräch Kontakt aufzunehmen. Ziel ist ein gegenseitiges Kennenlernen und das Vermitteln aller wichtigen Informationen für einen erfolgreichen Start. 

 

Dauer einer Lektion

In den ersten beiden Unterrichtsjahren in der Regel 30 Minuten.

Ab dem 3. Unterrichtsjahr kann die Lektionsdauer auf 45 Minuten erhöht werden, wenn in einem Ensemble mitgespielt wird oder Fleiss und Begabung dies rechtfertigen.

 

Finanzielle Unterstützung

Die Ida-Jann Stiftung untersützt in Stans wohnhafte Familien bei finanziellen Engpässen.

Für die Untersützung von Schülerinnen und Schüler die nicht in Stans Wohnsitz haben, ist ihre Wohnsitzgemeinde zuständig.

 

Instrumentenwahl

Es gibt sie: die Jungs, die begeistert Querflöte oder Violine lernen und Mädchen, die sich mehr für elektrisch verstärkte Instrumente, Schlagzeug oder Blechblasinstrumente interessieren. Es bewährt sich, in erster Linie von den Interessen des Kindes auszugehen.

Wir bieten Unterstützung für die Instrumentenwahl an: Unterrichtsbesuch, Beratungsvormittag, Gespräch mit Lehrpersonen und Beratung durch den Musikschulleiter. 

 

Instrumente

Bitte kaufen oder mieten Sie Instrumente erst nach Absprache und Beratung mit den Lehrpersonen.

Die Musikschule vermietet keine Instrumente.

Die Harmoniemusik Stans stellt gegen eine Leihgebühr einzelne Blasinstrumente zur Verfügung.

Kontakt: Judith Theiler

 

Klavierunterricht

 Ihr Kind braucht zum Üben ein Klavier oder ein Digital-Piano, kein Keyboard.

Gerne beraten Sie unsere Klavierlehrpersonen bei Kauf oder Miete. Weitere Hilfen bietet auch unser Infoblatt Klavier.

 

Kollegischüler

  • Der Unterricht kann weiterhin an der Musikschule Stans, bei der bisherigen Lehrperson und zu den Tarifen der Musikschule Stans besucht werden.
  • Der Unterricht ist kostenlos für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Gymnasialklasse sowie für diejenigen SchülerInnen der 5. und 6. Gymnasialklasse, welche das Ergänzungsfach Musik belegen oder ein Ensemble des Kollegiums besuchen.

Lehrmittel und Notenmaterial

 In Absprache mit den Lehrpersonen sind Lehrmittel und Notenmaterial auf Kosten der Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. Ein Notenständer muss zu Hause vorhanden sein. Weitere Hilfsmittel können von der Lehrperson empfohlen werden.

 

Unser Angebot gilt für

Kinder und Jugendliche aus Stans und den Partnergemeinden Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen. Sie erhalten subventionierten Unterricht.

Erwachsene aus allen Gemeinden. Sie bezahlen den vollen Tarif.

 

Unterrichtsbeginn

In der 1. Schulwoche findet die Stundeneinteilung statt. In der 2. Schulwoche beginnt der Unterricht.

 

Unterstützung & Üben

Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmässigen Üben durch die Eltern ist für den Erfolg im Musikunterricht unerlässlich. Möglichst tägliches Musikmachen ist Voraussetzung für gute Fortschritte. Die Anmeldung bedeutet damit auch die Verpflichtung für regelmässiges Üben. Weitere Tipps finden sie hier

 

Umgang mit Bildaufnahmen

Wir verwenden Foto- und Videomaterial von öffentlichen Konzerten der Musikschule für unsere Öffentlichkeitsarbeit.

(u. a. Website).

 

vorzeitiger Austritt

In begründeten Fällen (Wegzug, Krankheit, Unfall) ist ein vorzeitiger Austritt auf den 31. Januar möglich. Dieser muss der Musikschule bis spätestens 31. Dezember schriftlich gemeldet werden. Im Falle einer Abmeldung während des Semesters ist das Schulgeld für das ganze Semester zu bezahlen. 

 

Voraussetzungen

  • Interesse!
  • Zeit und Ruhe zum regelmässigen Spielen und Üben

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