Ferien und Feiertage richten sich nach der Ferienordnung der Volksschulen des Kantons Nidwalden.
Hinweis zu Musikunterricht an schulfreien Tagen / Brückentagen und weiteren Anlässen
- öffentliche Feiertage: Es findet kein Musikunterricht statt
- der Freitag nach Auffahrt und Fronleichnam: Der Musikunterricht fällt aus
- Schulausfall wegen Anlässen der Volksschullehrerschaft wie z.B. Konferenzen, Weiterbildungen usw.: Der Musikunterricht findet trotzdem statt